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   BVerwG, 03.01.2001 - 4 BN 70.00   

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https://dejure.org/2001,16574
BVerwG, 03.01.2001 - 4 BN 70.00 (https://dejure.org/2001,16574)
BVerwG, Entscheidung vom 03.01.2001 - 4 BN 70.00 (https://dejure.org/2001,16574)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Januar 2001 - 4 BN 70.00 (https://dejure.org/2001,16574)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde der Antragstellerin gegen die Nichtzulassung der Revision - Entscheidung des Normenkontrollgerichts durch Beschluss bei mangelnder Erforderlichkeit einer mündlichen Verhandlung - Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.12.1999 - 4 CN 9.98

    Normenkontrollverfahren; Verfahrensermessen; Verhandlung, mündliche; öffentliche;

    Auszug aus BVerwG, 03.01.2001 - 4 BN 70.00
    Denn zu den "zivilrechtlichen Ansprüchen" im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK gehört auch "das Recht am Grundeigentum" bzw. "das Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums" (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1999 - BVerwG 4 CN 9.98 - BVerwGE 110, 203 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des EGMR).

    Von der Durchführung einer öffentlichen Verhandlung darf abgesehen werden, wenn sich der Normenkontrollantrag als offensichtlich unzulässig erweist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1999 - BVerwG 4 CN 9.98 - a.a.O. ebenfalls unter Hinweis auf die Rechtsprechung des EGMR; vgl. auch Beschluss vom 12. März 1999 - BVerwG 4 B 112.98 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 35).

  • BVerwG, 12.03.1999 - 4 B 112.98

    Mündliche Verhandlung, Beweisaufnahme, Entscheidung ohne mündliche Verhandlung;

    Auszug aus BVerwG, 03.01.2001 - 4 BN 70.00
    Von der Durchführung einer öffentlichen Verhandlung darf abgesehen werden, wenn sich der Normenkontrollantrag als offensichtlich unzulässig erweist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1999 - BVerwG 4 CN 9.98 - a.a.O. ebenfalls unter Hinweis auf die Rechtsprechung des EGMR; vgl. auch Beschluss vom 12. März 1999 - BVerwG 4 B 112.98 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 35).
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